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Aktuell

«Wohnraum für alle ist hindernisfrei-anpassbar» Save the Date!

Hindernisfreie Architektur veranstaltet am 5. September 2024 im Kongresshaus Biel ein ganztägiges Symposium zum hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbau. Die Tagung wird gemeinsam mit Hochparterre als Medienpartner durchgeführt und vom Bundesamt für Wohnungswesen, dem Schweizerischen Städteverband und dem ETH-Wohnforum unterstützt.

Das Programm erscheint in Kürze hier zum Download. Bei Interesse können Sie gern auch eine Voranfrage per Mail stellen: fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch

    Mitarbeit im Team

    Sie möchten mithelfen, die Hindernisfreiheit des öffentlichen Raums zu fördern und die Interessen von Menschen mit Sehbehinderung zu vertreten? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

    Als Fachspezialist*in und Fachberater*in mit den Schwerpunkten öffentlicher Raum und sehbehindertengerechtes Bauen erwartet Sie ein vielfältiges Aufgabenspektrum (80 – 100%). Die Vielfalt der Aufgaben ist im Stelleninserat beschrieben, ebenso das Profil der Fachperson die wir zur Verstärkung unseres Teams suchen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an Eva Schmidt, 044 299 97 96.

    Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel

    Das Thema der Hindernisfreiheit muss auf allen Ebenen in der Architektur und im Städtebau – ob in der Lehre, der Forschung oder aber im alltäglichen Handeln Bauverantwortlicher – viel präsenter werden. Der Paradigmenwechsel scheint greifbar. Im Bulletin finden sich dazu Geschichten die Mut machen. Aber lest selbst.

    um Beitrag Bulletin 71 – Anstoss zum Wandel

    Handlungsbedarf BehiG

    Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Bund und Kantone die gebaute Umwelt für alle zugänglich und nutzbar zu machen. Bei der Revision des BehiG wird die Chance verpasst, gravierende Lücken im Regelwerk zu schliessen. Die Fachstelle zeigt in ihrer Stellungnahme welche Massnahmen dringend nötig wären.

    zum Beitrag Stellungnahme zum Vorentwurf BehiG

    Ein neues und ein aktualisiertes Produkteverzeichnis

    Sollen taktil-visuelle Markierungen angebracht werden, gibt ein neues Merkblatt 124 «Taktil-visuelle Markierungsprodukte» eine Übersicht über Markierungsfirmen, Produkte für Noppenfelder oder für Leitliniensysteme in Innenräumen. Auch im Merkblatt 121 «Relief- und Brailleschrift» wurden die Bezugsadressen aktualisiert.

    zum Beitrag taktil-visueller Markierungsprodukte und Relief – und Brailleschriften.

    Strassen – Wege – Plätze aktualisiert und aufgefrischt

    Die Überarbeitung der Richtlinien für behindertengerechte Fusswegnetze aus dem Jahr 2003 ist abgeschlossen. Sie sind an die neusten Erkenntnisse und geltenden Normen angepasst worden. Ab sofort kann die deutsche Version auf unserer Website heruntergeladen werden. Die französische und die italienische Neuauflage folgen im Verlauf des Jahres.

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    Schweizer Fachstelle zu Gast am Freitagsforum der ETH

    Mit zwei Referaten zum Thema «Barrierefreie Denkmäler» war die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur am 1.12.2023 zum Freitagsforum an der ETH geladen. Der Anlass bot eine gute Gelegenheit, um mit Denkmalpfleger*innen und Interessierten in Dialog zutreten.

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    Online-Bibliothek „anpassbarer-wohnungsbau.ch“ aufgeschalten

    Juhuuuu! Seit gestern ist die Online-Bibliothek «anpassbarer-wohnungsbau.ch» aufgeschalten. Die Sammlung zeigt erste Referenzen aus der ganzen Schweiz und wird von uns fortlaufend mit Beispielbauten ergänzt. Kennst Du ein Projekt? Dann schreib uns: fachstelle@hindernisfreie-architektur.ch.

    www.anpassbarer-wohnungsbau.ch

      Bulletin 70 – Denk mal hindernisfrei – jetzt in der Oktoberausgabe.

      Denkmalschutz und Hindernisfreiheit gemeinsam zu planen und dabei auch noch nachhaltige Lösungen zu realisieren, sollte sich nicht ausschliessen. Denn was nützt ein Denkmal das von immer weniger Menschen besucht und genutzt werden kann, weil es nicht auf die vielfältigen menschlichen Fähigkeiten fokussiert, sondern nur auf wenige?

      Lasst uns historische Gebäude nicht als starre Monumente betrachten, sondern als lebendige Orte, die den Anforderungen der Zeit angepasst werden können! Erste Ideen, Fakten und Beispiele finden sich in der neuen Ausgabe unseres BULLETINS Nr. 70 «Denk mal hindernisfrei».

      Hindernisfrei-anpassbare Wohnungen als Schlüssel für einen zukunftsfähigen Wohnungsmarkt

      Standardmässig hindernisfrei-anpassbar gebaute Wohnungen sind für alle praktisch und komfortabel und in diesem Sinne gesellschaftlich nachhaltig. Auch hinsichtlich der soziodemografischen Entwicklung wird es zukünftig nicht genügen nur einen gewissen Prozentsatz der Wohnungen hindernisfrei-anpassbar zu erstellen. Es braucht flächendeckend Wohnungen, die von Grund auf so angelegt sind, dass sie für jeden besuchsgeeignet und zugänglich sind.